wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1997, 221

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1997, Seite: 221

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1997, 221:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom29.01.1997
- 9 U 218/96 -

Kinderlärm: Nachbarn im hellhörigen Mietshaus dürfen nicht allzu lärmempfindlich sein

Wer in einem hellhörigen Mietshaus wohnt, der kann die über ihm wohnenden Nachbarn nicht zum Verlegen eines Teppichbodens zwingen. Geräusche wie nächtliches Babygeschrei, gelegentliches Trampeln von Kindern und das Herumgehen in Straßenschuhen gehören zum normalen Leben in einem Wohnhaus und erfordern noch keine besonderen Schallschutz­maßnahmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1997, 221 wird teils auch als „WuM 97, 221“, „WuM 1997, S. 221“ oder „WuM 97, S. 221“ zitiert.