Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1997, 221
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1997, Seite: 221
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1997, 221:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom29.01.1997
- 9 U 218/96 -
Kinderlärm: Nachbarn im hellhörigen Mietshaus dürfen nicht allzu lärmempfindlich sein
Wer in einem hellhörigen Mietshaus wohnt, der kann die über ihm wohnenden Nachbarn nicht zum Verlegen eines Teppichbodens zwingen. Geräusche wie nächtliches Babygeschrei, gelegentliches Trampeln von Kindern und das Herumgehen in Straßenschuhen gehören zum normalen Leben in einem Wohnhaus und erfordern noch keine besonderen Schallschutzmaßnahmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1997, 221 wird teils auch als „WuM 97, 221“, „WuM 1997, S. 221“ oder „WuM 97, S. 221“ zitiert.