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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 436
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 436
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 436:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom22.05.1996
- 3 Wx 88/96 -
Regelmäßiges Abstellen von Müll im Hausflur ist verboten
Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt werden. Dies hat das Oberlandegericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1996, 436 wird teils auch als „WuM 96, 436“, „WuM 1996, S. 436“ oder „WuM 96, S. 436“ zitiert.