wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1995, 310

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 310

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 310:

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom11.01.1995
- 13 C 663/94 -

Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden

Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1995, 310 wird teils auch als „WuM 95, 310“, „WuM 1995, S. 310“ oder „WuM 95, S. 310“ zitiert.