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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1994, 426
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1994, Seite: 426
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1994, 426:
Amtsgericht Hameln, Urteil vom17.12.1993
- 23 C 380/93 -
Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung erlaubt
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst und daher erlaubt. Ein Vermieter kann dies nur bei Vorliegen eines triftigen Grunds verbieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hameln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1994, 426 wird teils auch als „WuM 94, 426“, „WuM 1994, S. 426“ oder „WuM 94, S. 426“ zitiert.