Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1991, 288
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1991, Seite: 288
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1991, 288:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom25.01.1991
- 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I -
Nächtliches Duschen darf nur 30 Minuten dauern
Die Benutzung des Badezimmers zum Duschen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist sozialüblich und deshalb gestattet. Auf Rücksicht des Ruhebedürfnisses der Nachbarn darf das Duschen aber nicht länger als 30 Minuten dauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1991, 288 wird teils auch als „WuM 91, 288“, „WuM 1991, S. 288“ oder „WuM 91, S. 288“ zitiert.