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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 564
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 564
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 564:
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom05.04.1989
- 1 C 210/88 -
Recht zur Mietminderung zu jeder Jahreszeit aufgrund Durchzugs
Kommt es in einer Wohnung zu einer störenden Zugserscheinung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung zu jeder Jahreszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lörrach hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom10.02.1987
- 3 C 672/86 -
Erlaubnis zur Benutzung der Badewanne nur für wenige Stunden in der Woche rechtfertigt Mietminderung
Wird einem Mieter die Benutzung der Badewanne nur am Freitag in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr erlaubt, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um ca. 23 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 564 wird teils auch als „WuM 89, 564“, „WuM 1989, S. 564“ oder „WuM 89, S. 564“ zitiert.