Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 324
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 324
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 324:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.06.1989
- VIII ZR 91/88 -
BGH: Kleinreparaturklausel darf sich nur auf dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegende Gegenstände beziehen
Ein Vermieter kann zwar die Kosten einer Kleinreparatur durch eine sogenannte Kleinreparaturklausel auf dem Mieter abwälzen. Die Klausel darf sich aber nur auf solche Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zudem muss eine Kleinreparaturklausel eine Höchstgrenze festlegen, bis zu der ein Mieter etwa jährlich Reparaturkosten zu tragen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1989, 324 wird teils auch als „WuM 89, 324“, „WuM 1989, S. 324“ oder „WuM 89, S. 324“ zitiert.