Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 299
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 299
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 299:
Amtsgericht Göttingen, Urteil vom03.07.1987
- 20 C 241/87 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Spruchbands mit politischer Äußerung an Hausfassade
Das Anbringen eines Spruchbands mit politischer Äußerung an der Hausfassade eines Wohnhauses kann vom Recht auf Lebensgestaltung (Art. 2 GG) und Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt sein. In einem solchen Fall hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entfernung des Spruchbands. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom19.03.1986
- 21 W 698/86 -
Ein vollständiges Musizierverbot kann mietvertraglich zulässig geregelt werden
In einem Mietvertrag kann eine Regelung aufgenommen werden, wonach das Musizieren in der Wohnung vollständig untersagt ist. Die Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme von dem Verbot beanspruchen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1988, 299 wird teils auch als „WuM 88, 299“, „WuM 1988, S. 299“ oder „WuM 88, S. 299“ zitiert.