Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 123
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 123
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 123:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom26.06.1987
- 6 U 257/86 -
Frei herumlaufen lassen von mehreren Doggen im Hausflur und Treppenhaus stellt vertragswidriges Verhalten des Mieters dar
Lässt ein Mieter mehrere Doggen im Hausflur und Treppenhaus eines Mietshauses frei herumlaufen, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher ein Hundeverbot aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1988, 123 wird teils auch als „WuM 88, 123“, „WuM 1988, S. 123“ oder „WuM 88, S. 123“ zitiert.