Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 122
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 122
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 122:
Amtsgericht Köln, Urteil vom12.02.1988
- 219 C 565/87 -
Katzenhaarallergie eines Mitmieters berechtigt Vermieter zum Verbot einer Katzenhaltung
Ist ein Mieter eines Wohnhauses gegen Katzenhaare allergisch, so kann der Vermieter die Katzenhaltung des Nachbarn verbieten. Denn der Vermieter, der die Interessen aller Mieter zu wahren hat, muss Schäden von seinen Mietern fernhalten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1988, 122 wird teils auch als „WuM 88, 122“, „WuM 1988, S. 122“ oder „WuM 88, S. 122“ zitiert.