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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1987, 271
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1987, Seite: 271
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1987, 271:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom08.01.1987
- 49 C 836/86 -
Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent
Ist der Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt, so kann eine Minderung der Miete geltend gemacht werden. Störgeräusche durch eine Heizungsanlage können dabei, wie im vorliegenden Fall, eine Mietminderung um 10 Prozent begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom08.08.1985
- 6 S 100/85 -
Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens
Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom07.10.1986
- 47 C 2059/85 -
Undichte Fenster stellen Mietmangel dar
Undichte Fenster in einer Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar. Denn aufgrund der Undichtigkeit kommt es zu Zugluft und zur Verschwendung von Heizenergie, der Vermieter ist somit verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1987, 271 wird teils auch als „WuM 87, 271“, „WuM 1987, S. 271“ oder „WuM 87, S. 271“ zitiert.