Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1987, 219
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1987, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1987, 219:
Amtsgericht Bonn, Urteil vom15.05.1987
- 6 C 138/87 -
Vermieter muss Kosten für Beauftragung eines Elektronotdienstes bezahlen
Fällt an einem Sonntagvormittag aufgrund eines Kurzschlusses der Strom in der ganzen Wohnung aus, so darf der Mieter einen Notdienst zur Überprüfung des Defekts beauftragen. Denn ein Kurzschluss birgt die Gefahr eines Brandes. Der Vermieter ist verpflichtet die Kosten für die Beauftragung zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1987, 219 wird teils auch als „WuM 87, 219“, „WuM 1987, S. 219“ oder „WuM 87, S. 219“ zitiert.