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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1985, 256
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1985, Seite: 256
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1985, 256:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom30.11.1981
- 37 b C 125/81 -
Vermieter muss Erlaubnis zum Einbau eines Türspions erteilen
Ein Türspion dient der Lebensführung im Rahmen des Wohnzwecks. Daher ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet die Erlaubnis zum Einbau eines Türspions durch den Mieter zu erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Ellwangen, Urteil vom16.02.1978
- III S 99/77 (11) -
Umbauarbeiten eines Mieters müssen vom Nachbarn in der Zeit von 7 bis 20 Uhr hingenommen werden
Grundsätzlich muss ein Mieter einer Wohnung ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einhalten. Zusätzlicher Lärm durch Umarbeiten darf jedoch nur in einer Zeit von 7 bis 20 Uhr auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1985, 256 wird teils auch als „WuM 85, 256“, „WuM 1985, S. 256“ oder „WuM 85, S. 256“ zitiert.