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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1984, 80
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1984, Seite: 80
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1984, 80:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom02.12.1983
- 16 C 762/83 A -
Ohne Vorliegen einer Behinderung darf Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden
Wird der Durchgang eines Hausflurs durch einen abgestellten Kinderwagen nicht behindert, so steht dem Vermieter kein Beseitigungsanspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hagen, Urteil vom09.11.1983
- 9 C 217/83 -
Kinderwagen darf ausnahmsweise entgegen der Hausordnung im Hausflur stehen
Auch wenn die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt, kann es Mietern ausnahmsweise erlaubt sein, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom03.11.1983
- 3 C 304/83 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Neuverlegung eines Teppichbodens aufgrund starker Verschmutzung
Ist ein zum Zeitpunkt des Auszugs des Mieters etwa 10 Jahre alter Teppichboden stark verschmutzt und muss er daher neu verlegt werden, so hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Vermieter muss sich jedoch die Abnutzung durch den normalen Gebrauch anrechnen lassen. Zudem stellt die Neuverlegung eines Teppichbodens keine Renovierungsarbeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1984, 80 wird teils auch als „WuM 84, 80“, „WuM 1984, S. 80“ oder „WuM 84, S. 80“ zitiert.