Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1983, 327
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1983, Seite: 327
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1983, 327:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom21.04.1983
- 44 C 480/82 -
Vermieter muss Dübellöcher in Badezimmer-Fliesen hinnehmen
Ein Mieter darf im Bad die von ihm gewünschten Installationsgegenstände anbringen und dazu notwendige Dübellöcher bohren. Der Vermieter darf beim Auszug des Mieters nicht von diesem die Neuverfliesung des Badezimmers wegen der Bohrlöcher verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1983, 327 wird teils auch als „WuM 83, 327“, „WuM 1983, S. 327“ oder „WuM 83, S. 327“ zitiert.