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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1978, 173
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1978, Seite: 173
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1978, 173:
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom19.04.1977
- 110 C 883/75 -
Bohren von Dübellöchern entspricht grundsätzlich normalem Mietgebrauch
Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt in den Wänden der Wohnung Dübellöcher zu bohren. Denn dies ist vom normalen Mietgebrauch umfasst. Nur bei einer unüblichen Häufung von Dübellöchern kann die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bestehen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1978, 173 wird teils auch als „WuM 78, 173“, „WuM 1978, S. 173“ oder „WuM 78, S. 173“ zitiert.