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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WRP 2014, 350

Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP),
Jahrgang: 2014, Seite: 350

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WRP 2014, 350:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom19.12.2013
- 13 U 64/13 -

Bei bestrittener Forderung darf keine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen und auch nicht mit einer solchen Datenübermittlung gedroht werden

Wird jemand wegen einer Geldforderung auf Zahlung in Anspruch genommen und bestreitet das Bestehen dieser Forderung, dann darf der andere, der diese Forderung geltend macht, weder Daten an die Schufa übermitteln noch mit einer solchen Datenübermittlung drohen. Dem Betroffenen steht in einem solchen Fall ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WRP 2014, 350 wird teils auch als „WRP 14, 350“, „WRP 2014, S. 350“ oder „WRP 14, S. 350“ zitiert.




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