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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WRP 2013, 247

Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP),
Jahrgang: 2013, Seite: 247

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WRP 2013, 247:

Landgericht Köln, Urteil vom18.12.2012
- 33 O 803/11 -

In Goldfolie eingepackter "Lindt Teddy" verstößt gegen deutsche Wortmarke "Goldbären"

Ein Verstoß gegen die Kollision einer Wort- und Bildmarke ist möglich, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv liegt, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist. Somit stellt die weitere Verbreitung des sog. "Lindt-Teddys" einen Verstoß gegen die deutsche Wortmarke "HARIBO" dar, denn für das Schokoladenprodukt der Beklagten ist nicht dessen offizieller Name „Lindt Teddy“, sondern die Bezeichnung „GOLDBÄR“ die für den Verbraucher naheliegende ungezwungene und erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung. Dies entschied das Landgericht Köln. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WRP 2013, 247 wird teils auch als „WRP 13, 247“, „WRP 2013, S. 247“ oder „WRP 13, S. 247“ zitiert.




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