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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WRP 1989, 308
Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP),
Jahrgang: 1989, Seite: 308
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WRP 1989, 308:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeitsrechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WRP 1989, 308 wird teils auch als „WRP 89, 308“, „WRP 1989, S. 308“ oder „WRP 89, S. 308“ zitiert.