Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2016, 198
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 198
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2016, 198:
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom15.01.2016
- 20 U 222/15 -
Hausratversicherung schuldet nach versuchtem Einbruchsdiebstahl keine vollständige Reparatur bei Verbleib eines nur unerheblichen Schönheitsschadens
Ist eine Hausratversicherung aufgrund der Versicherungsbedingungen verpflichtet, nach einem versuchten Einbruchsdiebstahl die notwendigen Reparaturkosten zu ersetzen, so beschränkt sich der Betrag auf den schnellsten, sichersten und zumutbar billigsten Reparaturweg. Eine vollständige Reparatur ist daher nicht geschuldet, wenn Schönheitsschäden verbleiben und die vollständige Reparatur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.01.2016
- I ZR 98/15 -
BGH: Rechtsschutzversicherung darf Kostenübernahme für Anwaltsbeauftragung von vorheriger Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig machen
Eine Rechtsschutzversicherung ist berechtigt die Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine gerichtliche Vertretung von der vorherigen erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig zu machen. Dadurch verstößt die Versicherung nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl gemäß § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2016, 198 wird teils auch als „VuR 16, 198“, „VuR 2016, S. 198“ oder „VuR 16, S. 198“ zitiert.