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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VuR 2013, 259

Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 259

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 259:

Bundesgerichtshof, Urteil vom19.03.2013
- XI ZR 431/11 -

BGH zur Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapier­dienstleistungs­unternehmens

Eine Direktbank haftet nicht, wenn ein anderes anlageberatend tätiges Wertpapier­dienstleistungs­unternehmen zwischengeschaltet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VuR 2013, 259 wird teils auch als „VuR 13, 259“, „VuR 2013, S. 259“ oder „VuR 13, S. 259“ zitiert.