Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 259
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 259
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 259:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.03.2013
- XI ZR 431/11 -
BGH zur Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens
Eine Direktbank haftet nicht, wenn ein anderes anlageberatend tätiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen zwischengeschaltet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2013, 259 wird teils auch als „VuR 13, 259“, „VuR 2013, S. 259“ oder „VuR 13, S. 259“ zitiert.