Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 224
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 224
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 224:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.03.2013
- 11 W 8/13 -
Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse
Nimmt die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teil und begeht dabei eine Urheberrechtsverletzung, so haftet der Anschlussinhaber nur unter dem Gesichtspunkt der Überwachungspflichtverletzung. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechtsverletzung bestehen gegenüber der Ehefrau jedoch keine Kontrollpflichten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2012
- I ZR 169/10 -
BGH: Formularmäßiges Einverständnis zu Werbeanrufen bei Unbestimmtheit der werbenden Anrufer und der zu bewerbenden Produkte unwirksam
Wird eine Einwilligung zu Werbeanrufen im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben, so muss aus der Erklärung hervorgehen, von wem ein Werbeanruf erfolgt und welche Produkte und Dienstleistungen beworben werden sollen. Geschieht dies nicht, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor und die Einverständniserklärung ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2013, 224 wird teils auch als „VuR 13, 224“, „VuR 2013, S. 224“ oder „VuR 13, S. 224“ zitiert.