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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 214
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 214:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.11.2012
- XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11 -
Willenserklärungen für Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" nicht nach Regeln über Fernabsatz widerrufbar
Anleger, die insbesondere "Lehman-Zertifikate" per Telefon oder E-Mail erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2013, 214 wird teils auch als „VuR 13, 214“, „VuR 2013, S. 214“ oder „VuR 13, S. 214“ zitiert.