wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VuR 2006, 399

Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2006, Seite: 399

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2006, 399:

Oberlandesgericht München, Urteil vom22.06.2006
- 29 U 2294/06 -

Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig

Prepaid-Karten dürften ihren Wert auch dann nicht verlieren, wenn ein Kunde sie ein Jahr lang nicht neu auflädt oder den Vertrag kündigt. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter des Oberlandesgerichts München eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München vom 26.01.2006. Danach ist unter anderem die Klausel unzulässig, nach der ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle VuR 2006, 399 wird teils auch als „VuR 06, 399“, „VuR 2006, S. 399“ oder „VuR 06, S. 399“ zitiert.