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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2005, 79
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2005, Seite: 79
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2005, 79:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.11.2004
- VIII ZR 21/04 -
BGH bekräftigt Umkehr der Beweislast beim Kauf
Der BGH hatte zu entscheiden, wer die Beweislast für einen Fehler einer Kaufsache trägt, wenn sich diese nach einem Einbau durch Dritte als fehlerhaft erweist. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.12.2004
- X ZR 133/03 -
BGH zur Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2005, 79 wird teils auch als „VuR 05, 79“, „VuR 2005, S. 79“ oder „VuR 05, S. 79“ zitiert.