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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VuR 1998, 310

Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 1998, Seite: 310

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 1998, 310:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.1998
- XI ZR 79/97 -

BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen

Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VuR 1998, 310 wird teils auch als „VuR 98, 310“, „VuR 1998, S. 310“ oder „VuR 98, S. 310“ zitiert.




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