Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 1992, 162
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 1992, Seite: 162
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 1992, 162:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom10.10.1991
- 17 U 2/91 -
Einberufung zum gesetzlich vorgeschriebenen Wehrdienst kann durch AGB eines Fitness-Vertrages nicht als Grund für außerordentliche Kündigung ausgeschlossen werden
Wer zum Wehrdienst verpflichtet wird, der hat das Recht, einen bestehenden Fitness-Vertrag fristlos zu kündigen. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitness-Studios können dieses Recht nicht aufheben und werden damit unwirksam. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 1992, 162 wird teils auch als „VuR 92, 162“, „VuR 1992, S. 162“ oder „VuR 92, S. 162“ zitiert.