Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2018, 1015
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2018, Seite: 1015
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2018, 1015:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom23.05.2018
- 5 U 351/18 -
Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs
Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 2018, 1015 wird teils auch als „VersR 18, 1015“, „VersR 2018, S. 1015“ oder „VersR 18, S. 1015“ zitiert.