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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 97
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 97
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 97:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 97 wird teils auch als „VersR 17, 97“, „VersR 2017, S. 97“ oder „VersR 17, S. 97“ zitiert.