Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 422
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 422
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 422:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2017
- III ZR 312/16 -
BGH: Thüringische Kassenärztliche Vereinigung haftet für Fehler eines Notarztes in Thüringen
Ein Notarzt im Rettungsdienst in Thüringen übt ein öffentliches Amt aus. Begeht er aus diesem Anlass einen Fehler, haftet dafür nicht der jeweilige Landkreis gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG, sondern die thüringische Kassenärztliche Vereinigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 422 wird teils auch als „VersR 17, 422“, „VersR 2017, S. 422“ oder „VersR 17, S. 422“ zitiert.