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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 232
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 232
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 232:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2016
- III ZR 286/15 -
BGH: Patientin kann sich bei Kenntnis über Unterschriftserfordernis nicht auf fehlende Unterschrift auf Heil- und Kostenplan für zahnärztliche Leistung berufen
Nimmt eine gesetzlich krankenversicherte Patientin eine zahnärztliche Leistung in Anspruch, obwohl der zugrundeliegende Heil- und Kostenplan nicht von ihr unterschrieben ist, kann sie sich nicht auf die Formnichtigkeit des Plans berufen, wenn sie Kenntnis von dem Unterschriftserfordernis hatte. In diesem Fall muss sie den Eigenanteil an der Leistung zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 232 wird teils auch als „VersR 17, 232“, „VersR 2017, S. 232“ oder „VersR 17, S. 232“ zitiert.