Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 1155
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1155
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 1155:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2017
- VI ZR 90/17 -
BGH: Beauftragung eines Rechtsanwalts für Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber Kaskoversicherung nicht erforderlich
Für die Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber der Kaskoversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht daher grundsätzlich nicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei der späteren Schadensregulierung ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 1155 wird teils auch als „VersR 17, 1155“, „VersR 2017, S. 1155“ oder „VersR 17, S. 1155“ zitiert.