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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2016, 803
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 803
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 803:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.02.2016
- VII ZR 210/13 -
BGH: Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen
Verletzt ein Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten und entsteht dadurch an dem mangelfreien Werk ein Schaden, so begründet dies keine Mängelhaftung des Auftragnehmers. Daher haftet ein Fliesenleger nicht für den Schaden an mangelfreien Fliesen, der durch die Verwendung eines falschen Reinigungsmittels entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2016, 803 wird teils auch als „VersR 16, 803“, „VersR 2016, S. 803“ oder „VersR 16, S. 803“ zitiert.