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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2016, 347
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 347
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 347:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.10.2015
- X ZR 126/14 -
BGH: Verweigerter Transport von Reisegepäck aufgrund Luftsicherheitsvorschriften begründet Pflicht der Fluggesellschaft Reisenden zwecks Aufklärung hinzuziehen
Wird der Transport von Reisegepäck aufgrund der Luftsicherheitsvorschriften abgelehnt, so trifft die Fluggesellschaft die Pflicht, den Reisenden hinzuziehen und damit die Gelegenheit einer Aufklärung zu ermöglichen. Kommt die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nach, kann dies eine Schadensersatzhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2016, 347 wird teils auch als „VersR 16, 347“, „VersR 2016, S. 347“ oder „VersR 16, S. 347“ zitiert.