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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2016, 347

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 347

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 347:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.10.2015
- X ZR 126/14 -

BGH: Verweigerter Transport von Reisegepäck aufgrund Luft­sicherheits­vorschriften begründet Pflicht der Fluggesellschaft Reisenden zwecks Aufklärung hinzuziehen

Wird der Transport von Reisegepäck aufgrund der Luft­sicherheits­vorschriften abgelehnt, so trifft die Fluggesellschaft die Pflicht, den Reisenden hinzuziehen und damit die Gelegenheit einer Aufklärung zu ermöglichen. Kommt die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nach, kann dies eine Schadens­ersatz­haftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2016, 347 wird teils auch als „VersR 16, 347“, „VersR 2016, S. 347“ oder „VersR 16, S. 347“ zitiert.



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