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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2016, 209

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 209

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 209:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2015
- VI ZR 567/15 -

BGH: Schuldhafte Fristversäumung bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels wegen zunächst erfolgter Ablehnung des Deckungsschutzes durch Rechts­schutz­versicherung

Legt eine Partei deshalb kein Rechtsmittel ein, weil die Rechts­schutz­versicherung zunächst einen Deckungsschutz verneint und die Partei nicht das Kostenrisiko tragen will, so liegt eine schuldhafte Fristversäumung vor. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2016, 209 wird teils auch als „VersR 16, 209“, „VersR 2016, S. 209“ oder „VersR 16, S. 209“ zitiert.