Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2016, 209
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 209
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 209:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2015
- VI ZR 567/15 -
BGH: Schuldhafte Fristversäumung bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels wegen zunächst erfolgter Ablehnung des Deckungsschutzes durch Rechtsschutzversicherung
Legt eine Partei deshalb kein Rechtsmittel ein, weil die Rechtsschutzversicherung zunächst einen Deckungsschutz verneint und die Partei nicht das Kostenrisiko tragen will, so liegt eine schuldhafte Fristversäumung vor. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2016, 209 wird teils auch als „VersR 16, 209“, „VersR 2016, S. 209“ oder „VersR 16, S. 209“ zitiert.