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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2016, 1457

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 1457

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 1457:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom03.07.2015
- 13 S 26/15 -

Eingeholtes Schadensgutachten muss gegnerischer Haft­pflicht­versicherung zur Prüfung günstigerer Ver­wertungs­möglich­keit eines Unfallfahrzeugs vorgelegt werden

Holt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für sein beschädigtes Fahrzeug ein Schadensgutachten ein, so ist er grundsätzlich im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung gemäß § 254 BGB verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung zeitnah vorzulegen. Diese wird dadurch in die Lage versetzt, das Vorliegen von günstigeren Ver­wertungs­möglich­keiten zu prüfen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2016, 1457 wird teils auch als „VersR 16, 1457“, „VersR 2016, S. 1457“ oder „VersR 16, S. 1457“ zitiert.




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