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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1551
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1551
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1551:
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom27.02.2015
- 20 U 26/15 -
Versicherungsnehmer muss bei Vertragsschluss zur Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über unbestätigte Verdachtsdiagnosen aufklären
Ein Versicherungsnehmer muss bei Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über eine unbestätigte Verdachtsdiagnose aufklären. Denn dies würde auf eine Wiedereinführung der durch § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschafften spontanen Anzeigepflicht hinauslaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 1551 wird teils auch als „VersR 15, 1551“, „VersR 2015, S. 1551“ oder „VersR 15, S. 1551“ zitiert.