Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1417
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1417
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1417:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom09.07.2014
- 5 U 89/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Unfallzusatzversicherung bei Beinamputation aufgrund Risikoausschlussklausel
Ein Versicherungsschutz durch eine Unfallzusatzversicherung besteht dann nicht, wenn eine Risikoausschlussklausel regelt, dass Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen nicht versichert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Patientin während einer Operation aufgrund des medizinischen Eingriffs ein Bein verliert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 1417 wird teils auch als „VersR 15, 1417“, „VersR 2015, S. 1417“ oder „VersR 15, S. 1417“ zitiert.