Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1290
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1290
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1290:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom15.10.2014
- 20 W 28/14 -
Verschmutzte Wohnung aufgrund durch Speisen im Topf entzündete Stichflammen stellt kein durch Hausrat- und Gebäudeversicherung versicherten Brand dar
Wird eine Wohnung aufgrund einer durch Speisen in einem Topf entzündeten Stichflamme verschmutzt, ohne dass die Stichflammen brennbare Gegenstände erreichen bzw. erreichen konnten, liegt kein durch die Hausrat- und Gebäudeversicherung versicherter Brand im Sinne der § 5 Nr. 1 VGB 2003 bzw. § 4 Nr. 1 VHB 2003 vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 1290 wird teils auch als „VersR 15, 1290“, „VersR 2015, S. 1290“ oder „VersR 15, S. 1290“ zitiert.