Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1124
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1124
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1124:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom11.12.2014
- 8 U 190/14 -
Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Annahme des Versicherungsnehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten
Nimmt ein Versicherungsnehmer an, dass eine Stehlgutliste Angaben zum Wert der gestohlenen Gegenstände enthalten muss und kommt es dadurch zu einer verzögerten Abgabe der Liste, so liegt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor. Ein Recht zur Leistungskürzung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht daher für die Hausratsversicherung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 2015, 1124 wird teils auch als „VersR 15, 1124“, „VersR 2015, S. 1124“ oder „VersR 15, S. 1124“ zitiert.