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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2014, 1452

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1452

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2014, 1452:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.07.2014
- 9 U 204/13 -

Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen

Verursacht der Sohn eines Ver­sicherungs­nehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Auf­klärungs­obliegen­heit wird die Kaskoversicherung gemäß § 28 Abs. 2 des Ver­sicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2014, 1452 wird teils auch als „VersR 14, 1452“, „VersR 2014, S. 1452“ oder „VersR 14, S. 1452“ zitiert.



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