Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2014, 105
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2014, Seite: 105
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2014, 105:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.10.2013
- 9 U 69/13 -
Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste stellt Obliegenheitsverletzung dar und berechtigt Versicherung zur Leistungskürzung
Nach einem Einbruch kann es dem Versicherungsnehmer obliegen der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste vorzulegen. Geschieht dies erst fünf Wochen nach dem Einbruch, so ist dies nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall ihre Leistung kürzen. Zudem ist die Versicherung nicht verpflichtet auf die Folgen einer verspäteten Vorlage der Stehlgutliste entsprechend nach § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2014, 105 wird teils auch als „VersR 14, 105“, „VersR 2014, S. 105“ oder „VersR 14, S. 105“ zitiert.