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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2013, 243
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2013, Seite: 243
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2013, 243:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2012
- VIII ZR 226/11 -
Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferungen: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern
Die gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") ist auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c). Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2013, 243 wird teils auch als „VersR 13, 243“, „VersR 2013, S. 243“ oder „VersR 13, S. 243“ zitiert.