Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2012, 437
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2012, Seite: 437
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2012, 437:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom20.10.2011
- 5 U 160/11 -
Über eine Abfahrt in Keller gelaufenes Regenwasser stellt keine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung dar
Läuft Regenwasser über eine Garageneinfahrt in einen Keller und richtet dort einen Schaden an, handelt es sich dabei nicht um eine Überschwemmung im Sinne des § 3 Nr. 1 BEH. Damit ist der Versicherungsfall ausgeschlossen und der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 2012, 437 wird teils auch als „VersR 12, 437“, „VersR 2012, S. 437“ oder „VersR 12, S. 437“ zitiert.