Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2011, 1560
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2011, Seite: 1560
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2011, 1560:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom20.09.2011
- 12 U 89/11 -
Keine Leistungskürzung aufgrund verspäteter Stehlgutliste bei unterlassenem Hinweis auf entsprechende Obliegenheit des Versicherungsnehmers
Obliegt es einem Versicherungsnehmer nach den Bedingungen zu einer Hausratversicherung unverzüglich eine Stehlgutliste der Polizei vorzulegen und kommt er dieser Obliegenheit grob fahrlässig nicht nach, so kann die Versicherung ihre Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG kürzen. Dies gilt aber dann nicht, wenn sie es unterlassen hat den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2011, 1560 wird teils auch als „VersR 11, 1560“, „VersR 2011, S. 1560“ oder „VersR 11, S. 1560“ zitiert.