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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2011, 1451
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2011, Seite: 1451
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2011, 1451:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom30.05.2011
- I-3 U 205/10 -
Fehlende Risikoaufklärung über Auftreten einer Zahnmarkentzündung nach Einsatz eines Veneers kann Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen
Klärt ein Zahnarzt nicht darüber auf, dass nach dem Einsatz eines Veneers eine Zahnmarkentzündung (Pulpitis) auftreten kann, kann dies eine Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen. Kommt es aufgrund der Zahnmarkentzündung zu schmerzhaften Abszessbildungen, einer dauerhaften thermischen Empfindlichkeit und zu einem möglichen Verlust der behandelten Zähne kann dies ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2011, 1451 wird teils auch als „VersR 11, 1451“, „VersR 2011, S. 1451“ oder „VersR 11, S. 1451“ zitiert.