wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2010, 1180

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2010, Seite: 1180

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2010, 1180:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.12.2009
- 7 U 196/07 -

Versicherter Leitungs­wasser­schaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers

Tritt Duschwasser bestimmungswidrig aus der Duschkabine aus und führt dies zu einem Schaden, so liegt ein versicherter Leitungs­wasser­schaden vor. Die Versicherung ist in diesem Fall zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom30.04.2009
- 26 O 19450/08 -

Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungs­wasser­schaden dar

Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle VersR 2010, 1180 wird teils auch als „VersR 10, 1180“, „VersR 2010, S. 1180“ oder „VersR 10, S. 1180“ zitiert.




Werbung