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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2010, 1180
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2010, Seite: 1180
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2010, 1180:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.12.2009
- 7 U 196/07 -
Versicherter Leitungswasserschaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers
Tritt Duschwasser bestimmungswidrig aus der Duschkabine aus und führt dies zu einem Schaden, so liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor. Die Versicherung ist in diesem Fall zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom30.04.2009
- 26 O 19450/08 -
Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungswasserschaden dar
Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2010, 1180 wird teils auch als „VersR 10, 1180“, „VersR 2010, S. 1180“ oder „VersR 10, S. 1180“ zitiert.