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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2009, 355

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2009, Seite: 355

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2009, 355:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.12.2008
- VIII ZR 159/07 -

BGH zum Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mineralöl­unternehmen das Vertragsverhältnis mit einem Tankstellenhalter, der als Handelsvertreter Kraftstoff entgegen einer ihm kurz zuvor erteilten Weisung auf Kredit verkauft hat, nicht ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn das Mineralöl­unternehmen die Kreditgewährung über Jahre geduldet und gefördert hat. Im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters nach Beendigung des Vertrages (§ 89 b HGB) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, dass die für die Berechnung der Ausgleichszahlung maßgebliche Stamm­kunden­eigenschaft bei Tankstellenkunden im Allgemeinen dann zu bejahen ist, wenn diese mindestens vier Mal im Jahr bei der Tankstelle getankt haben. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2009, 355 wird teils auch als „VersR 09, 355“, „VersR 2009, S. 355“ oder „VersR 09, S. 355“ zitiert.




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