Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2009, 1504
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2009, Seite: 1504
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2009, 1504:
Bundesgerichtshof, Urteil vom26.11.2008
- VIII ZR 200/05 -
Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann. Diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung ist erforderlich, weil eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung mit Art. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2009, 1504 wird teils auch als „VersR 09, 1504“, „VersR 2009, S. 1504“ oder „VersR 09, S. 1504“ zitiert.