Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2007, 539
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2007, Seite: 539
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2007, 539:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.2006
- VIII ZR 67/06 -
Brennender Adventskranz: Mieter haftet gegenüber der Gebäudeversicherung des Vermieters nur bei grober Fahrlässigkeit
Gerät infolge einfacher Fahrlässigkeit ein Adventskranz in Brand, so kann der Gebäudeversicherer des Vermieters den Mieter regelmäßig für den Schaden nicht in Regress nehmen. Der Gebäudeversicherung ist ein Rückgriff auf den Mieter regelmäßig verwehrt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt. Hieran ändert sich auch nichts, wenn - wie im vorliegenden Fall - für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2007, 539 wird teils auch als „VersR 07, 539“, „VersR 2007, S. 539“ oder „VersR 07, S. 539“ zitiert.